Hinweise zum Begutachtungsverfahren

(Stand: April 2021)

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Die Zeitschrift arbeitet mit dem double blind review-Verfahren, wie es bei wissenschaftlichen Zeitschriften Standard ist. Jeder eingereichte Beitrag wird von zwei unabhängigen Gutachterinnen oder Gutachtern beurteilt, die ebenso wie die Verfasser oder Verfasserinnen des Beitrags anonym bleiben.

Die Manuskripte werden bei der geschäftsführenden Herausgeberin (Editor in Chief) via E-Mail per attachment eingereicht. Diese entscheidet zunächst (Erstprüfung), ob sich das Manuskript grundsätzlich für die Zeitschrift eignet (wissenschaftliche Qualität und sportpädagogische Bezüge) und die formalen Anforderungen (Umfang¸ Manuskriptgestaltung sowie Originalitätserklärung) erfüllt.

Bei einer positiven Entscheidung wird der Beitrag an eine/n Mitherausgeber/in weitergeleitet, die/der das Manuskript dann inhaltlich betreut (Acting Editor). Die betreffende Mitherausgeberin oder der Mitherausgeber ist Ansprechpartner für die korrespondierende Autorin oder den korrespondierenden Autor. Die/der Acting Editor sucht zwei einschlägige Gutachter oder Gutachterinnen, die aufgrund ihrer bisherigen Forschungsschwerpunkte und wissenschaftlichen Erfahrungen als Experten für das Manuskript gelten können. Die Gutachten sollten nicht länger als vier bis sechs Wochen beanspruchen. Liegen beide Gutachten vor, verfasst die betreuende Mitherausgeberin oder der Mitherausgeber eine bilanzierende Stellungnahme, in der die Voten der beiden Gutachten aufgenommen und gewichtet werden. Die/der Acting Editor spricht eine Empfehlung an den geschäftsführenden Herausgeber aus, ob das Manuskript angenommen, mit kleinen Änderungen angenommen, zur gründlichen Überarbeitung zurückgegeben oder abgelehnt werden soll.

Der Editor in Chief trifft auf dieser Grundlage die Entscheidung, ob das Manuskript angenommen, zur Überarbeitung zurückgegeben oder ablehnt wird. Diese Entscheidung wird der/dem korrespondierenden Autor/in zusammen mit der Stellungnahme des/der betreuenden Mitherausgeberin/s sowie den beiden anonymisierten Gutachten im Originalwortlaut mitgeteilt.

Sollten die beiden Gutachten erheblich voneinander abweichen, kann die oder der Acting Editor ein weiteres Gutachten anfordern.

Wird ein Manuskript nach gründlicher Überarbeitung erneut eingereicht, obliegt es den Autorinnen bzw. Autoren in einem Begleitschreiben detailliert darzulegen (in der Regel in Tabellenform), wie die Gutachtenhinweise und die Hinweise des Acting Editors berücksichtigt wurden. Veränderungen zur ersten Fassung des Manuskripts müssen deutlich benannt werden, am besten in Form einer zweispaltigen Tabelle, in der die jeweiligen Monita (linke Spalte) und ihre Umsetzung in der überarbeiteten Version (rechte Spalte) konkret und möglichst mit Seiten- und Zeilenangeben aufgeführt werden. Sollten Monita nicht berücksichtigt werden, ist eine Begründung notwendig.

Die oder der Acting Editor verfasst eine abschließende Stellungnahme im Hinblick auf die Annahme oder Ablehnung des Beitrags. Dabei besteht die Möglichkeit, Gutachterinnen oder Gutachter bei der Entscheidung einzubeziehen.

Auf der Grundlage der abschließenden Stellungnahme trifft die geschäftsführende Herausgeberin die Entscheidung über die Annahme des Beitrags und teilt diese der/dem korrespondierenden Autor/in umgehend mit.